1) Kann ich mit Hilfe
von Ratgebern oder Informationen aus dem Internet mein Zeugnis selbst prüfen?
Der Buchhandel hält eine Vielzahl von Büchern bereit und
auch unter den mehr 700.000 Google-Treffern zu dem Schlagwort Arbeitszeugnis
finden Sie viele nützliche (leider auch viele falsche oder veraltete) Informationen,
anhand derer Sie sich in das Thema einarbeiten können. Dies ist jedoch sehr
zeitaufwendig. Außerdem fehlt Ihnen zum Schluss immer noch die Erfahrung , die wichtig ist, um auch Formulierungen richtig zu deuten, die in den
Ratgebern nicht 1:1 wieder zu finden sind.
Daher ist es ratsam, das Arbeitszeugnis von einem Profi begutachten zu lassen – hängt doch einfach zu
viel für Sie davon ab.
2) Wie erkenne ich, ob
ein Zeugnisberater wirklich qualifiziert ist?
Die Berufsbezeichnung ‚Zeugnisberater’ ist leider nicht
geschützt. Das heißt, dass sich jeder als ein solcher ausgeben kann - ob er
dafür qualifiziert ist oder nicht. Daher sollten Sie vor Auftragserteilung
kritisch hinterfragen, welche fachliche Qualifikation der Ihr Zeugnis
bearbeitende Berater hat und über wie viele Jahre Berufserfahrung er in der
Begutachtung von Arbeitszeugnissen verfügt. Kein seriöser Anbieter dieser
Dienstleistung wird Ihnen dies krumm nehmen.
3) Warum sollte ich mich
für die VEJA-Zeugnisberatung entscheiden?
Die VEJA-Zeugnisberatung ist ein kleines
Beratungsunternehmen, das ganz individuell und flexibel auf die Wünsche ihrer
Kunden eingehen kann. Frau Janßen war 1998 die erste, die einen solchen Service
anbot. Sie hat zwischenzeitlich Tausende von Beratungen und Gutachten
durchgeführt und verfügt damit über eine reiche, mehr als 10-jährige Erfahrung
auf diesem Gebiet.
Aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation hat Frau Janßen nicht
nur verschiedene Bücher für renommierte Verlage geschrieben, ist mehrfach als
Expertin im Fernsehen sowie Hörfunk aufgetreten und unterstützte vielfach
Journalisten bei der Abfassung von Fachartikeln. Vielmehr wird sie im Rahmen
von gerichtlichen Auseinandersetzungen auch häufig von Anwälten hinzugezogen
und schult sie in Seminaren oder Inhouse-Schulungen Personalfachleute in der
treffsicheren Analyse sowie im richtigen Schreiben von Arbeitszeugnissen.
4) Sagt der Preis etwas
über die Beratungsqualität aus?
Ja, denn die Erstellung eines Zeugnisgutachtens ist eine
sehr individuelle Dienstleistung, die viel Zeit beansprucht. Mit Kurzanalysen oder
Gutachten, die zwar umfangreich sind, doch größtenteils nur standardisierte,
allgemeingültige Phrasen zur Zeugnissprache enthalten, ist Ihnen wenig gedient.
Denn Sie müssen für eine etwaige Diskussion mit Ihrem Arbeitgeber nicht nur
wissen, wie das Zeugnis insgesamt zu bewerten ist, sondern auch warum das so
ist. Sie müssen konkret benennen können, welches die problematischen
Formulierungen sind, wo Aussagen fehlen bzw. Leerstellen vorhanden sind und
welche formalen Mängel das Zeugnis enthält. Eine pauschale Reklamation, nach
dem Motto: ‚Das Zeugnis ist zu schlecht’ genügt nicht.
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!
5) Werden meine Daten und Unterlagen vertraulich behandelt?
Selbstverständlich
behandeln wir alle Aufträge absolut diskret und vertraulich, was
natürlich auch Ihre Daten sowie Unterlagen umfasst.
6) Kann ich von meinem Arbeitgeber eine
Berichtigung meines Zeugnisses verlangen und was ist dabei zu
beachten?
Wenn das Zeugnis Ihre Tätigkeit, Ihre Leistung und Ihr
Verhalten nicht richtig oder umfassend genug darstellt, haben Sie einen
Anspruch auf Berichtigung.
Grundsätzlich sollten Sie zunächst einmal das Gespräch mit
Ihrem (ehemaligen) Fachvorgesetzten oder der Personalstelle suchen und
herausfinden, in wie weit dies aus Absicht oder Versehen geschah. Ganz häufig
sind die Mängel nur auf Unwissenheit oder Nachlässigkeit, nicht aber auf
bösen Willen zurückzuführen und ist der Arbeitgeber dann auch durchaus bereit,
entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Sollte jedoch Uneinigkeit in der Auslegung des Zeugnisses
bzw. in der Festlegung einer gerechtfertigten Note bestehen, empfiehlt es sich,
einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu zu ziehen, um eine Berichtigung ggf.
gerichtlich durchzusetzen.
Aber Achtung: Warten Sie mit der Reklamation Ihres
Zeugnisses nicht zu lange, da Sie sonst eine Verwirkung des
Berichtigungsanspruches riskieren.
7) Muss ich befürchten,
dass der Arbeitgeber aus Verärgerung über die Reklamation das Zeugnis
verschlechtert
statt es zu verbessern?
Nein. Der Arbeitgeber darf das Zeugnis nur an den
reklamierten Stellen und nur zu Ihren Gunsten ändern. Ansonsten ist er an den
Zeugnistext gebunden.