Ein gutes oder gar sehr gutes Zeugnis zu schreiben ist eine hohe Kunst, die viele Arbeitgeber nicht beherrschen. Unsere tägliche Praxis in der Zeugnisberatung zeigt, dass Arbeitgeber zwar oft besten Willens sind, die Zeugnisse jedoch aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit gravierende Mängel enthalten, so dass ein falsches Bild vom Mitarbeiter entsteht oder sich zumindest unkalkulierbare Interpretationsspielräume eröffnen.
TIPP: Waren Sie ein guter Mitarbeiter, sollten Sie Ihr Zeugnis ganz besonders genau unter die Lupe nehmen - auch dann, wenn Sie sicher davon ausgehen
können, dass Ihr (ehemaliger) Chef dies auch so sieht.
Der Arbeitgeber ist an seine Aussagen im Zeugnis gebunden und kann diese nur bei gravierenden objektiven Unrichtigkeiten widerrufen. Diese Bindungswirkung kann für Sie Vor- und Nachteile haben. Vorteil: Etwaige Unstimmigkeiten zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses können nicht auf das Zeugnis durchschlagen und das Gesamtbild verzerren, zumindest wenn das Zwischenzeugnis noch nicht sehr alt ist. Nachteil: Wurde Ihre Leistung oder Ihr Verhalten im Zwischenzeugnis falsch oder unvorteilhaft beurteilt und haben Sie dies seinerzeit nicht reklamiert, so ist Ihr Berichtigungsanspruch unter Umständen schon verwirkt. TIPP: Legen Sie das Zwischenzeugnis nicht unbesehen in die Schublade, wenn es heute nicht zu Bewerbungszwecken benötigen und es nur dem Festhalten des Stutus Quo dient. Auch wenn Sie davon ausgehen können, dass man Ihnen nichts Böses wollte, sollten Sie das Zeugnis genau prüfen und ggf. sofort reklamieren. Schieben Sie eine Auseinandersetzung nicht auf später, wenn das Endzeugnis ausgestellt wird, denn dann kann es bereits zu spät dafür sein.
Die meisten Personalfachleute lesen zunächst einmal die Schlussformulierungen und messen diesen eine sehr große Bedeutung zu. So darf (aus der Sicht eines Personalfachmanns) heute in einem guten Zeugnis neben den Zukunftswünschen ein Dank für die erbrachten Leistungen und ein Bedauern über das Ausscheiden nicht fehlen.
TIPP: Prüfen Sie, ob Ihr Zeugnis Dank, Bedauern und gute Wünsche enthält. Aber Achtung: Dank ist nicht gleich Dank und Bedauern ist nicht gleich Bedauern. Auch bei der Formulierung der Schlussformeln gibt es genauso Abstufungen auf der Positivskala wie bei der Zufriedenheitsformel.
Ein Rechtsanspruch auf diese Floskeln besteht nicht -nicht einmal auf die obligatorische Grußformel. In den vergangenen Jahren sind jedoch vereinzelt Urteile ergangen, in denen einem guten Mitarbeiter das Aussprechen eines Dankes und adäquater Zukunftswünsche gerichtlich zugebilligt wurde.
Das wohl bekannteste Beispiel für taktischen Sprachgebrauch bei Arbeitszeugnissen ist die Zufriedenheitsformel. Fast jeder weiß, dass “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” eine sehr gute und “zu unserer vollen Zufriedenheit” nur eine befriedigende Beurteilung darstellt. Viele Arbeitnehmer sind aber bei der Überprüfung ihres Zeugnisses zu sehr auf diese Floskel fixiert, betrachten sie isoliert und übersehen andere, nachteilige Aussagen. Denn um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden, sind Arbeitgeber bei der Anwendung dieser Formel oft sehr großzügig, relativieren deren Aussage dann aber wiederum durch mittelmäßige Bewertungen einzelner Leistungskriterien oder durch zurückhaltende Schlussformulierungen am Ende des Zeugnisses (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche).
TIPP 1: Vermeiden Sie daher eine Überbewertung der Zufriedenheitsformel und betrachten Sie diese immer nur im Gesamtkontext.
Arbeitgeber behaupten manchmal, dass in ihrem Unternehmen die Formel “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” als sehr gute (1) Beurteilung verwendet wird, da das Wort “vollsten” ja falsches Deutsch wäre.
TIPP 2: Da Dritte von den linguistischen Bedenken des Zeugnisausstellers nichts wissen können, werden sie diese Formel ihrerseits (der gängigen Auffassung entsprechend) nur mit der Note 2 rückübersetzen. Legt der Zeugnisaussteller also wert auf ein korrektes Deutsch, sollte er eine der zahlreichen Formulierungsalternativen wählen, um dem Zeugnisempfänger nicht einen Bärendienst zu erweisen. Z.B.: “Seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut.” “Wir waren mit seinen/ihren Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden.” “Er/Sie hat unsere Erwartungen immer in allerbester Weise erfüllt.”
Würden Sie als Personalchef einen Bewerber mit einem schlechten oder zweifelhaften Zeugnis zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn Sie zahlreiche andere Bewerber haben, bei denen “alles stimmt”?
Schon Ungereimtheiten oder ungeschickte Formulierungen machen ein Zeugnis schnell zum Chancenkiller.
Dabei ist dies oftmals vom Aussteller gar nicht gewollt und wurde dem Zeugnisempfänger unter Umständen nur aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit ein “Bärendienst” erwiesen.
TIPP: Nehmen Sie Ihr Zeugnis genau unter die Lupe und vertrauen Sie nicht blind darauf, dass die meist wohlklingenden Formulierungen auch wohlgemeint sind und letztlch auch als Lob verstanden werden.
Einer Umfrage von Weuster/Scheer zur Folge, bemerken über 62% der Arbeitnehmer negative Aussagen in ihrem Zeugnis nicht. Bei Fach- und Führungskräften hielten, einer Statistik der VEJA-Zeugnisberatung nach, 53,8 % ihr Zeugnis für besser und 12,6 % für schlechter. Dies zeigt, wie groß die Verunsicherung bei der objektiven Einschätzung von Zeugnissen ist, gleichzeigtig aber auch, wie groß die Gefahr einer Fehlinterpretation ist.
Nur wer mit der Zeugnissprache in all ihren Feinheiten vertraut ist, kann das zwischen den Zeilen Geschriebene richtig interpretieren.
TIPP: Gehen Sie daher auf “Nummer Sicher” und überlassen Sie die “Übersetzung” Ihres Zeugnisses erfahrenen Profis. Doch Achtung: Unsere Geschäftsidee hat viele Nachahmer mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen gefunden. Achten Sie bei der Auftragserteilung daher sehr genau darauf, dass das gewählte Unternehmen über eine umfangreiche Praxiserfahrung verfügt und Interpretationen nicht nur “nach dem Lehrbuch” erstellt.
Müssen einzelne Fragen mit NEIN beantwortet werden, ist Vorsicht
geboten!
Tätigkeitsbeschreibung:
Wurde die Tätigkeit und Position sowie der innerbetriebliche Werdegang
angemessen lang und aussagekräftig beschrieben, nebensächliche oder
unqualifizierte Aufgaben jedoch weggelassen?
Entspricht die Reihenfolge der Aufgaben
der Gewichtung?
Keine Häufung von Passivformulierungen.
Wurde die Tätigkeit nicht nur mit
pauschalen Schlagworten beschrieben?
Keine extrem ausführliche Darstellung
(> 1 Seite).
Wenn Ziele hervorgehoben wurden, enthält
die Leistungsbeurteilung dann auch eine klare Aussage darüber, ob diese Ziele
erreicht wurden?
Leistungsbeurteilung:
Wurden alle Leistungsbereiche beurteilt - bei Führungskräften z.B. auch die
Mitarbeiterführung?
Ist die Leistungsbeurteilung informativ
und individuell? Beinhaltet sie nicht nur allgemein gehaltene Floskeln, die
keinen konkreten Tätigkeitsbezug haben und unterschiedslos in fast jedem
Zeugnis stehen könnten?
Wurden alle in Hinblick auf die
ausgeübte Tätigkeit wichtigen und zu erwartenden Attribute, Fähigkeiten und
Eigenschaften genannt, Irrelevantes jedoch ausgelassen?
Spiegelt sich die Zufriedenheitsformel
im Kontext der Leistungsbeurteilung sowie in den Schlussformulierungen am
Ende?
Beinhaltet die Leistungsbeurteilung
keine doppelten Verneinungen bzw. Verneinungen von Negativbegriffen?
Beinhaltet die Leistungsbeurteilung
keine Widersprüchlichkeiten?
Beinhaltet die Leistungsbeurteilung
keine Einschränkungen?
Beinhaltet die Leistungsbeurteilung
keine mehrdeutigen Aussagen?
Wird Wichtiges vor weniger Wichtigem
genannt?
Verhaltensbeurteilung:
Wurden alle relevanten internen und externen Parteiengenannt (Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kollegen, Kunden / Geschäftspartner) und
diese in der richtigen Reihenfolge?
Wurden neben einer allgemeinen
Verhaltensbeurteilung auch konkrete Aussagen zur Persönlichkeit und
Sozialkompetenz gemacht?
Wurden keine Eigenschaften erwähnt, die
auch negativ auslegbar sind oder die für die Ausübung der Tätigkeit völlig
irrelevant sind?
Schlussformulierungen:
Wurde angegeben, dass die Kündigung auf eigenen Wunsch oder betriebsbedingt
erfolgte? (Bei Endzeugnis)
Wurde ein plausibler Grund für das
Zeugnis angegeben? (Bei Zwischenzeugnis)
Ist das Ausstellungsdatum zeitnah zum
Austrittsdatum?
Ist/war der Unterzeichner ranghöher,
weisungsbefugt und kann er die Leistung / das Verhalten überhaupt beurteilen?
Wurde ein Dank und bei Endzeugnissen
auch ein Bedauern beäußert und passen die Äußerungen der Positivskala
entsprechend zur Bewertung der Leistung und des Verhaltens?
Passen die Zukunftswünsche zur Bewertung
der Leistung und des Verhaltens?
Längen / Proportionen:
Ist die Gesamtlänge des Zeugnisses in Relation zur Beschäftigungsdauer und Position angemessen lang?
Stehen Tätigkeitsbeschreibung,
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie Schlussformulierungen in
angemessener Relation zueinander?
Allgemeines:
Ist das Zeugnis in einer angemessenen Zeitform geschrieben?
Wurde das übliche Gliederungsschema
eingehalten?
Beinhaltet das Zeugnis keine
Schreibfehler, Korrekturen oder optische Markierungen?
Sieht das Zeugnis in seiner Gestaltung
ordentlich aus (z.B. Geschäftspapier des Unternehmens, durchgängig Block-
oder Flattersatz, einheitliche Schrift und Schriftgröße)?
Liest sich das Zeugnis flüssig und
wirken die einzelnen Sätze nicht wie lieblos aneinander gereiht
Textbausteine, womöglich mit inhaltlichen Wiederholungen und ohne vernünftige
Satzübergänge?
Beinhaltet das Zeugnis alle formalen
Angaben wie Überschrift, Vor- und Zuname, Ein- und Austrittsdatum,
Tätigkeitsbezeichnung, Unterschrift, Ausstellungsort und -datum?
Gern
unterbreite ich Ihnen ein Angebot für eine individuelle Inhouse-Schulung oder für eine Evaluierung Ihrer Zeugnisse und Erstellungsprozesse. Sprechen Sie mich unverbindlich an.
Seminare
In Kooperation mit unserem Weiterbildungspartner CompendiumPlus führe ich auch Seminare für Personalfachleute durch.
1-tägiges Praxis-Seminar
: für Personalfachleute und Führungskräfte mit
Vorkenntnissen
Zeugnissprache
aktuell
So schreiben und interpretieren
Sie Arbeitszeugnisse heute